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Teilnahmebedingungen Patientenveranstaltung „NDOteenCamp“


Für die Teilnahme an der Patientenaufklärungsveranstaltung der Farco Pharma GmbH (Veranstalter, im Folgenden Veranstalter genannt) gelten die folgenden Bedingungen („Teilnahmebedingungen“). Durch die Teilnahme erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit den vorliegenden Bedingungen.

  • Teilnahmeberechtigung

    • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 12 Jahren mit Zustimmung des Erziehungsberechtigen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich.

    • Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die den Teilnahmevorgang manipulieren bzw. die versuchen, gegen die Teilnahmebedingungen zu verstoßen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht. Neben dem Ausschluss von der Aktion, kann in diesen Fällen auch die Teilnahme verweigert bzw. zurückgefordert werden.

  • Anmeldeverfahren

    • Pro Person wird nur ein Teilnehmerplatz vergeben, auch wenn die Anmeldung unter Angabe verschiedener E-Mail-Adressen erfolgt ist. Die Teilnehmer/-innen werden persönlich per E-Mail benachrichtigt; darauf hat der/die Teilnehmer/-in dem Veranstalter zwecks Planung des „NDOteenCamps“ binnen 7 Tagen zu antworten und seine Teilnahme zu bestätigen. Wenn ein/-e Teilnehmer/-in die Teilnahme nicht fristgerecht bestätigt bzw. nicht erreicht werden kann, verfällt der Anspruch auf die Teilnahme am „NDOteenCamp“. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf eine Teilnahme besteht, da die Kapazität auf maximal 15 Teilnehmer zzgl. Begleitpersonen limitiert ist. Aus diesem Grund wird die Auswahl der Teilnehmer nach dem Eingang der Anmeldung erfolgen.

    • Die Abtretung des Anspruchs an dritte Personen ist nicht möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

  • Haftung

    • Mit Durchführung der Veranstaltung ist der Veranstalter von jeglicher Verpflichtung befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt hierfür ergibt. Der Veranstalter haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel, es sei denn die Schäden, wurden vom Veranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

    • Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter (Farco), die im Zusammenhang mit der Anmeldung und Teilnahme stehen, sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Veranstalters beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    • Farco haftet nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Anmeldungs-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegenüber der Bewerbungsinternetseite. Weiterhin übernimmt Farco keine Garantie dafür, dass die Internetseite auf dem jeweiligen Bewerberrechner oder mobilen Endgerät ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

    • Alle Angaben seitens des Veranstalters erfolgen ohne Gewähr.

    • Für technische Ausfälle, die zur Nichtverfügbarkeit des Angebots führen, Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

    • Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung der Aktion nach Ziffer 5, sind im Rahmen der Regelung der Ziffer 5 ausgeschlossen.

  • Sonstige Regelungen

    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion einzustellen oder die Teilnahmebedingungen jederzeit zu verändern, falls unvorhergesehene oder außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die eine planmäßige Durchführung der Aktion beeinträchtigen oder verhindern und der Veranstalter unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, an der Durchführung der Aktion generell bzw. gemäß den geltenden Teilnahmebedingungen festzuhalten und die Teilnehmer nicht in unzumutbarer Weise benachteiligt werden. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.

    • Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht.

    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

    • Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Veranstalters.

    • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Junge im Rollstuhl mit Basektball
Mädchen mit Hula Hoop Ring